Präambel
Die Teilnahme am Partnerprogramm von In-PROMO, Inhaber Jörg Schlayer, Fördererstraße 33, 78050 Villingehn (im folgenden In-PROMO genannt) erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Mündliche Nebenabreden zwischen den Partnern bestehen nicht.
§1 Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
(1) Das Partnerprogramm von In-PROMO beinhaltet die Schaltung von gewerblichen elektronischen Anzeigen durch sogenannte Hyperlinks, welche dem Partner von In-PROMO zur Schaltung auf seiner Webseite zur Verfügung gestellt werden (§3). Der Partner erhält für die Verlinkung eine Leistung in Form eines Entgeltes, sofern über die direkte Verlinkung des Partners zur Webseite von In-PROMO Kunden bei In-PROMO einkaufen und dadurch Umsatz erzielt wird (nähere Ausführungen hierzu in §3 und §4).
(2) Das Partnerprogramm wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter den in §7 genannten Voraussetzungen gekündigt werden.
(3) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Partner sind für In-PROMO unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich von In-PROMOschriftlich akzeptiert werden.
§2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Jeder Partner, der am Partnerprogramm teilnehmen will, muss sich über das Anmeldeformular bei In-PROMO registrieren. Im Anmeldeformular hat der Partner seinen Namen (bei Firmen zusätzlich den Vertretungsberechtigten) sowie seine Postanschrift (kein Postfach), seine Telefonnummer, seine Mailadresse und falls vorhanden, seine Faxnummer wahrheitsgemäß anzugeben. Falschangaben berechtigen In-PROMO nach Annahme der Anmeldung zur fristlosen Kündigung nach §7 Abs.2 dieser Teilnahmebedingungen.
(2) Der Partnervertrag kommt durch Annahme der Anmeldung durch In-PROMO zustande, wobei sich In-PROMO vorbehält, die Anmeldung zurückzuweisen, sofern eine Partner-Website nicht für die Teilnahme am Partnerprogramm geeignet ist.
Eine Nichteignung der Partner-Webseite liegt vor, wenn die Webseite
* beleidigende, verleumdende, diskriminierende, obszöne, vulgäre, sexuelle, pornografische und/oder gewalttätige Inhalte enthält,
* illegale Aktivitäten darstellt oder beinhaltet,
* Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, Markenrechte usw.) verletzt
(3) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist nur möglich, sofern der Partner voll geschäftsfähig, d.h. volljährig und auch aus sonstigen Gründen nicht in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt, ist.
(4) Teilnehmen können sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende.
(5) Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für die Partner kostenlos.
§ 3 Verlinkung und Wertung der Vermittlung
(1) Der Partner stellt in seiner Webseite eine Verbindung zur Webseite von In-PROMO her (sog. Verlinkung). In-PROMO stellt dem Partner hierzu ein besonderes Linkformat zur Verfügung, welches der Partner nicht eigenmächtig verändern darf, sondern unverändert verwenden muss, da In-PROMO bei eigenmächtiger Veränderung durch den Partner ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §7 Abs.2 dieser Teilnahmebedingungen hat. Die Einbindung der Verlinkung in seine Webseite hat der Partner eigenverantwortlich durchzuführen.
(2) In-PROMO erfasst und protokolliert alle Klicks, die über die Webseite des Partners erfolgen. Hierfür stellt In-PROMO einen HTML-Code zur Verfügung, den der Partner auf seiner Webseite verwenden muss und nicht eigenmächtig verändern darf, damit die Erfassung der Klicks und die Protokollierung der Kunden von In-PROMO, die über die Webseite des Partners zu In-PROMO gelangen, möglich ist. Manipulationen oder sonstige Veränderungen des HTML-Codes durch den Partner berechtigen In-PROMO zur außerordentlichen Kündigung nach §7 Abs.2 dieser Teilnahmebedingungen.
Erforderlich werdende technische Anpassungen hat der Partner unverzüglich nach dessen Erhalt zu installieren.
(3) Die Verantwortung für die gesetzte Verlinkung liegt beim Partner. D.h., wenn die Verlinkungen nicht funktionieren, können keine Kunden registriert werden und damit auch keine Entgelte für den Partner entstehen.
(4) Bei der Entgelt auslösenden Wertung werden nur Kunden berücksichtigt, die durch die unmittelbare Verlinkung einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben und der geschlossene Kaufvertrag 31 Tage nach Abschluss immer noch besteht. Sollte der abgeschlossene Vertrag unwirksam sein, wird er innerhalb der Widerrufsfrist von 31 Tagen widerrufen oder auf andere Weise rückgängig gemacht, so entsteht mangels entsprechender Vermittlung eines Umsatzes zugunsten von In-PROMO keine Entgeltzahlung für den Partner. Zur Klarstellung: Der Kaufpreis des Produktes muss im Ergebnis vom Kunden bezahlt worden sein, damit zum Auszahlungszeitpunkt (s. § 4) das jeweilige Entgelt für den Partner entstehen kann.
(5) Der Partner kann kein Entgelt für die Vermittlung erhalten, wenn er über die Verlinkung auf seiner Webseite selbst für sich oder Freunde/Bekannte Produkte bei In-PROMO kauft.
(6) In-PROMO behält sich ausdrücklich vor, bestimmte Online-Bestellungen abzulehnen, z.B. wenn der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist oder dieser keine Bankeinzugsermächtigung erteilt oder aus anderen Gründen nicht als Kunde von In-PROMO in Betracht kommt. Entgelte oder Schadensersatzansprüche können auch für diesen Fall für den Partner nicht entstehen.
§ 4 Entgeltzahlung an den Partner
(1) Der Partner erhält für den Verkauf von Produkten durch In-PROMO, welcher über den Klick auf die Verlinkung von seiner Webseite auf die Webseite von In-PROMO zustande gekommen ist, und welcher gemäß §3 Abs.4 dieser Teilnahmebedingungen Bestand hat, eine Entgeltzahlung von derzeit 10% vom hierdurch erzielten Umsatz.
(2) In-PROMO behält sich ausdrücklich vor, die Höhe der Entgeltzahlung innerhalb einer Frist von 3 Werktagen zu ändern. Der Partner wird über die Änderung der Entgeltzahlung unverzüglich informiert.
(3) Die Auszahlung des Entgeltes erfolgt vierteljährlich zum Quartalsende per Banküberweisung, Scheck oder PayPal. Berücksichtigt werden zum jeweiligen Quartalsende dabei alle Kaufverträge, für die die Widerrufsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen ist bzw. sonstige Rückabwicklungsgründe auszuschließen sind. Für Verkäufe, die noch in der Schwebe stehen, erfolgt die Entgeltabrechnung zum darauf folgenden Quartalsende.
(4) Für Entgelte, die zum jeweiligen Quartalsende 50,00 € nicht überschreiten, erfolgt die Auszahlung der Entgelte aus organisatorischen Gründen erst zusammen mit den Entgelten des Folgequartals. Ein Anspruch auf Verzinsung der Entgelte besteht dabei nicht.
(5) Im Falle der deutschen Umsatzsteuerpflicht des Partners, welcher diese durch schriftliche Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes nachzuweisen hat, wird die Auszahlung zuzüglich der Umsatzsteuer erfolgen, die der Partner dann eigenverantwortlich ans Finanzamt abzuführen hat. Fehlt der Nachweis der Umsatzsteuerpflicht des Partners, wird die Umsatzsteuer einbehalten und durch In-PROMO abgeführt.
Eine nachträgliche Geltendmachung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich und wird daher ausgeschlossen.
§ 5 Unabhängigkeit der Parteien
Die Webseiten beider Parteien werden völlig unabhängig voneinander betrieben. Beide Parteien sind daher für den Inhalt ihrer Webseiten selbst verantwortlich. Keiner der Parteien darf im Namen des anderen auftreten oder Erklärungen für den anderen abgeben. Es wird durch diese Vereinbarung auch keine Gesellschaft begründet, kein Handelsvertretervertrag und auch kein Arbeitsverhältnis geschlossen.
§ 6 Mängelrüge durch den Partner und Gewährleistung des Partners
(1) Protokolle sowie die Entgeltabrechnungen sind vom Partner unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat der Partner innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, schriftlich bei In-PROMO anzuzeigen.
(2) Der Partner leistet Gewähr dafür,
* dass auf seiner Webseite keine beleidigenden, verleumdenden, diskriminierenden, obszönen, vulgären, sexuellen, pornografischen und/oder gewalttätigen Inhalte erscheinen,
* dass auf seiner Webseite keine illegale Aktivitäten dargestellt werden und dass seine Webseite keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzt,
* dass die Aufmachung seiner Webseite nicht zu einer Verwechslungsgefahr mit der Webseite von In-PROMO führt,
* dass er keine Spam-E-Mails verschickt.
Der Partner wird In-PROMOvon der Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die Dritten durch Verstöße gegen die aufgelisteten Gewährleistungspunkte entstehen. Darüber hinaus hat In-PROMO bei Verstößen gegen die Gewährleistung durch den Partner ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §7 Abs.2 dieser Teilnahmebedingungen
§ 7 Kündigung und Kündigungsfolgen
(1) Der Partnervertrag kann durch jede Partei unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen und ohne Angabe von besonderen Gründen ordentlich gekündigt werden.
(2) Jede Partei hat darüber hinaus ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn wesentliche Bestimmungen (z.B. falsche Angaben des Partners bei der Registrierung, Manipulation der Verlinkungen, massenhafte Eigenklicks, Verwendung rechtswidriger Inhalte auf der Webseite des Partners, Verschicken von Spam-Mails durch den Partner usw.) dieser AGB verletzt werden.
(3) Die Kündigung muss in Textform (Briefform, E-Mail oder Fax) gegenüber der anderen Partei erklärt werden.
(4) Mit Beendigung des Partnerprogramms erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Partners an den ihm durch In-PROMO zur Verfügung gestellten Verlinkungen. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verlinkung von seiner Webseite entfernt wird. Bis zur Beendigung angefallene Entgelte werden dem Partner nach erfolgter Abrechnung (vgl. §4 Abs.1) und daher nach Beendigung des Partnerprogramms ausgezahlt.
Ausgleichsansprüche als Nachteilsausgleich für die Beendigung des Partnerprogramms sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung/Schadensersatz
(1) Der Inhaber von In-PROMO haftet nicht für rechtswidrige Angriffe Dritter (z.B. Hacker, Viren u.ä.) auf seine Webseite bzw. seinen Server und eventuelle Schäden, die dadurch dem Partner entstehen können.
(2) Für die ununterbrochene Erreichbarkeit und Fehlerfreiheit der Webseite von In-PROMO übernimmt In-PROMO keine Gewähr. Die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder sonstiger Fehler sind von der Haftung ausgeschlossen.
(3) In-PROMO ist für den Inhalt der Webseiten der Partner nicht verantwortlich und überprüft diese in der Regel auch nicht. Sollten einem Dritten Schäden durch Inhalte der Partnerwebseite entstehen, so verpflichtet sich der Partner, In-PROMO von diesbezüglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten.
(4) Die Haftung der Parteien untereinander aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Schadensersatzansprüche beschränkt sich auf grobe fahrlässige und vorsätzliche Verstöße. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen und für Ansprüche aus zu vertretender Unmöglichkeit.
Bei Verletzungen wesentlicher Vertragsbestimmungen genügt für die beiderseitige Haftung einfache Fahrlässigkeit.
(5) Jede Haftung ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für den konkreten Fall typischen Schaden.
§ 9 Änderungen dieser Teilnahmebedingungen
(1) In-PROMO behält sich Änderungen und Neufassungen dieser Teilnahmebedingungen während der Vertragsdauer ausdrücklich vor.
(2) Änderungen und Neufassungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt, so dass dieser die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Neufassung hat.
Sollte der Partner mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden sein, hat er das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die beabsichtigten Änderungen schriftlich in Textform (auch über E-Mail, Fax) zu widersprechen.
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung kein Widerspruch, so gelten die neuen Bedingungen als vom Partner akzeptiert.
Beide Parteien haben bei Nichtakzeptanz der Teilnahmebedingungsneufassung durch den Partner ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht.
§10 Datenschutz
(1) Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass In-PROMO seine Daten während der Vertragslaufzeit speichert.
(2) In-PROMO sichert dem Partner zu, dass seine Daten nur im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung und zwecks Kommunikation mit In-PROMO verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
§11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Auf das Partnerprogramm ist ausschließlich deutsches Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung insbesondere des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
(2) Sofern es sich bei dem Partner um einen Gewerbetreibenden (auch Freiberufler und Kleingewerbetreibende) handelt, wird als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Partnervertrag und als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Darmstadt/Hessen bestimmt.
Für Privatpersonen gelten hinsichtlich Erfüllungsort und Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, so dass die Teilnahmebedingungen im Übrigen bestehen bleiben sollen.
Die Partner werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung vereinbaren.
|